Eltern - Information
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Warum verlangen wir ein erweitertes Führungszeugnis?
Wir arbeiten regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen.
Gemäß § 72a SGB VIII sind Organisationen verpflichtet sicherzustellen, dass keine einschlägig vorbestraften Personen in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind.
Das Führungszeugnis:
- schützt Kinder
- schützt Trainer
- schützt den Verein
- schafft Transparenz
Es wird nicht kopiert und verbleibt bei der betreffenden Person.
